PV-Anlage anmelden

Anmeldung der PV-Anlage beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur

Zweirichtungszähler

PV-Anlage beim Netzbetreiber anmelden

Balkonkraftwerke bis 600 KWh müssen zurzeit nicht beim Netzbetreiber angemeldet werden. Größere Anlagen müssen sowohl beim Netzbetreiber als auch bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Voraussetzung ist, dass die Installation durch einen Fachbetrieb durchgeführt wurde und ein Zweirichtungszähler vorhanden ist.

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Kundenkonto beim Netzbetreiber erstellen und Antrag zum Anschluss der PV-Anlage stellen.

Die Anmeldeprozedur beginnt damit beim zuständigen Netzbetreiber ein Kundenkonto zu erstellen. Relativ unkompliziert geht das über das Internet. Für uns ist WESTNETZ zuständig. Die Registriegung startet über die Internetseite zur Einspeisung bei Westnetz. Über die Seite kann das Fachunternehmen beim Netzbetreiber anfragen, oder man kann es selbst tun. Will man es selbst tun, erstellt man zunächst ein Kundenkonto. Dieses muss man über einen Link, der einem dann zugesandt wird, bestätigen. Anschließend gibt man die erforderlichen Daten zur Person, zum Standort und zur PV-Anlage ein. Hier muss man auch Angaben zum Fachunternehmen machen.

Anschließend bekommt man eine Mail, mit der der Antrag zum Anschluss einer Energieerzeugungsanlage bestätigt wird. Weiter geht die Anmeldeprozedur nur, wenn der Netzbetreiber eine Bestätigung zur Auftragsannahme vom Fachunternehmen erhält. Das kann der Installateur ziemlich fix über seinen eigenen Accont erledigen. Auch dieser Vorgang wird per Mail betätigt. Dann bekommt man eine Anschlusszusage mit einer Identifikationsnummer für die Erzeugungsanlage. Diese Nummer wird für die Anmeldung der Analge bei der Bundesnetzagentur benötigt.

Anmeldung bei der Bundesnetzagentur

Anmeldung der PV-Anlage bei der Bundesnetzagentur

Diese Anmeldung ist zwingend erforderlich um die nächsten Schritte beim Netzbetreiber in die Wege leiten zu können.

Man muss sich im Marktstammdatenregister anmelden. Das Marktstammdatenregister (abgekürzt MaStR) ist das Register für den deutschen Strom- und Gasmarkt. Es wird von der Bundesnetzagentur geführt und Betreiber einer PV-Anlage müssen sich dort registrieren. Die Prozedur startet auf der Internetseite der Bundesnetzagentur.

 

Anmeldung Bundesnetzagentur

Bei der Anmeldung sind persönliche Daten und Daten der PV-Anlage einzugeben. Hier benötigt man auch die Identifikationsnummer, die man vom Netzbetreiber bekommen hat.

Von der Bundesnetzagentur bekommt man dann eine MaStR-Nr.

Angabe der für die Einspeisevergütung notwendigen Daten beim Netzbetreiber

Nun meldet man sich wieder im Kundenportal des Netzbetreibers an. Hier muss man die für die Zahlung der Einspeisevergütung erforderlichen Angaben (incl. der MaStR-Nr) machen.

Auch hierfür gibt es wieder eine Bestätigung per Mail. Nun steht einem legalen Betrieb der Photovoltaikanlage incl der Zahlung der Einspeisevergütung nichts mehr im Wege.

Was ist die Einspeisevergütung?

Eine Einspeisevergütung ist ein finanzieller Anreiz, der von Regierungen oder Energieversorgungsunternehmen angeboten wird, um den Einsatz von erneuerbaren Energien wie Solarenergie zu fördern.

Im Falle einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) bezieht sich die Einspeisevergütung auf den Betrag, den der Netzbetreiber dem Eigentümer der PV-Anlage pro erzeugter Kilowattstunde (kWh) zahlt, die in das Stromnetz eingespeist wird. Diese Vergütung wird für einen festgelegten Zeitraum garantiert und kann je nach Land, Region und Jahr variieren.

Die Einspeisevergütung dient dazu, die Investitionskosten für den Bau der PV-Anlage abzudecken und den Eigentümer finanziell zu entlasten. Es ist jedoch zu beachten, dass die Höhe der Einspeisevergütung in den letzten Jahren in vielen Ländern deutlich gesunken ist, da die Kosten für Solarmodule und -installationen gesunken sind und der Anteil an Solarstrom im Strommix gestiegen ist. Dies hat dazu geführt, dass einige Länder auf andere Anreizprogramme wie Steuergutschriften oder direkte Zuschüsse umgestiegen sind, um den Einsatz von Solaranlagen zu fördern.

In 2023 wird die KWh bei PV-Anlagen mit Eigenversorgung bis 10kWp mit 8,2 Cent vergütet.